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Kurbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer

Für Personen, die eine zweite oder eine weitere Wohnung im Kurgebiet des Marktes
innehaben und nach der Kurbeitragssatzung beitragspflichtig sind, wird der jährliche Kurbeitrag als Pauschalkurbeitrag erhoben.

Der pauschale Jahreskurbeitrag gilt neben den oben bezeichneten Personen auch für deren Familienangehörige und Personen im gleichen Haushalt, soweit diese einkommenssteuerrechtlich dem Haushalt des Kurbeitragspflichtigen zugerechnet werden. Alle anderen beitragspflichtigen Nutzer der Wohnung unterliegen der allgemeinen Meldepflicht nach der Kurbeitragssatzung.

Zum Nachweis der Entrichtung des Pauschalkurbeitrags wird den kurbeitragspflichtigen Personen von der Kurverwaltung eine Gästekarte ausgehändigt.

Gebühren

Der Beitrag beträgt für Personen ab 16 Jahre im Sinne des § 4 Abs. 1 KBS für das Kalenderjahr 51,00 Euro.


Der Beitrag beträgt für Jugendliche ab 7 Jahre  im Sinne des § 4 Abs. 1 KBS für das Kalenderjahr 15,00 Euro.

Unterlagen

Der Markt Scheidegg kann zur Festsetzung des Kurbeitrages verlangen, dass Inhaber von Zweitwohnungen über die Benutzung der Zweitwohnung Auskunft geben.

Weist der Beitragspflichtige nach, dass er sich nicht im Kurgebiet des Marktes aufgehalten hat, so entfällt der Beitrag.

Fristen

Inhaber von Zweitwohnungen haben Beginn und Ende des Haltens einer Zweitwohnung im Kurgebiet des Marktes Scheidegg innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Der pauschale Kurbeitrag entsteht am 01. Januar jeden Kalenderjahres. Bei Neubegründung einer Zweitwohnung entsteht der pauschale Kurbeitrag am 1. Tag des folgenden Kalendermonats; bei Aufgabe der Zweitwohnung endet die Kurbeitragspauschale mit Ablauf des Kalendermonats. Der pauschale Kurbeitrag wird einen Monat nach Zustellung des Kurbeitragsbescheides fällig.

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