Landtags- und Bezirkswahlen am 08.10.2023

Hier finden Sie alle Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag

  • 18 Jahre alt sind
  • für die Landtagswahl: seit mind. 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten
  • für die Bezirkswahl: gilt das entsprechend, hier ist aber der 3-monatige Aufenthalt im Regierungsbezirk Schwaben notwendig
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Scheidegg zum Stichtag (27.08.2023) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis des Marktes Scheidegg eingetragen.


Wahlbenachrichtigung

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen spätestens am 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich im Ordnungsamt melden: Tel. 08381 895-25.


Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?

Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen.


Briefwahl

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Online
    Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist bis zum 29. September 2023 09:00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post. Onlinebeantragung hier: serviceportal.komuna.net
  • Formular auf der Wahlbenachrichtigung
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
  • QR-Code
    Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code aufgedruckt, mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
  • per E-Mail
    Sie schreiben eine E-Mail an rathaus @markt-scheidegg.de. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
  • persönlich vor Ort
    Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können die Unterlagen sofort mitnehmen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06.10.2023 um 15:00 Uhr im Rathaus beantragt werden.


Briefwahlunterlagen nicht erhalten?

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert haben, diese jedoch nach 8 Werktagen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt. Die letzte Möglichkeit Ersatz-Briefwahlunterlagen zu erhalten, besteht am Samstag, 07.10.2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr im Ordnungsamt. Am Sonntag, 08.10.2023 bis spätestens 15:00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden.


Wie wird gewählt?

Für die Landtagswahl erhalten Sie einen kleinen weißen (Erststimme) und einen großen weißen Stimmzettel (Zweitstimme).
Für die Bezirkswahl erhalten Sie einen kleinen blauen (Erststimme) und einen großen blauen Stimmzettel (Zweitstimme).
Sie haben für jeden Stimmzettel eine Stimme.


Infos: Wahlamt des Marktes Scheidegg, Tel. 08381 895-25, anita.wiedemann @markt-scheidegg.de