Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Kurbeitrag/Kurtaxe

In den staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten können die Gemeinden von den Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Unterkunftsvermieter eingehoben. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.

Voraussetzung

Staatliche Anerkennung der Gemeinde als Kur- oder Erholungsort (für Kurbeitrag)/Status Heilklimatischer Kurort, Kneippkurort (für Kurtaxe).
Rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung (für Kurbeitrag)/staatliche Kurtaxordnung (für Kurtaxe).
Aufenthalt zu Kur- oder Erholungszwecken.

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