Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Landkreiswahlen (Landkreis)

Informationen über Wahlen auf Landkreisebene:

Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. Je nach Landkreisgröße werden 50 bis 70 Kreisräte gewählt.

Die Wähler haben bei Kreistagswahlen grundsätzlich soviele Stimmen wie Mandate zu vergeben sind. Es besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d.h. einzelnen Bewerbern können bis zu drei Stimmen gegeben werden. Zudem kann man auch panaschieren, d.h. die Stimmen können auf Bewerber verschiedener Listen verteilt werden.

Bei Landratswahlen haben die Wähler eine Stimme.

Gebühren

Die Kosten der Landkreiswahlen tragen grundsätzlich die Landkreise.

Voraussetzung

Wählen kann grundsätzlich jeder Deutsche und jeder ausländische Unionsbürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich seit mindestens drei Monaten im Landkreis mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält. Wer gewählt werden will, muss sich grundsätzlich sechs Monate im Landkreis mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehung aufhalten; zum Landrat kann auch gewählt werden, wer den Aufenthalt nicht im Landkreis hat. Ausländische Unionsbürger können Kreisrat werden, nicht jedoch Landrat. Außerdem dürfen keine Gründe für einen Wahlrechts- oder Wählbarkeitsausschluss vorliegen.

Näheres können Sie bei Ihrem Landratsamt erfragen.

Fristen

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Landkreiswahl sind zahlreiche Fristen zu beachten.

Zu den näheren Einzelheiten fragen Sie bitte Ihr Landratsamt.

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