Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Personalausweis

Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.

Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises.

Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist hierbei nicht möglich:
- bis  Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre;
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre;
- vorläufiger Personalausweis 3 Monate.

Gebühren

ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 EUR
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 EUR

vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR

Unterlagen

aktuelles biometrisches Lichtbild
bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis, Kinderausweis)

Bei Erstausstellung in der Regel weitere Unterlagen, z.B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden

Voraussetzung

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz;
- Stellung eines förmlichen Antrags beim Markt Scheidegg durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter;
- Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig

Fristen

Bearbeitungsdauer ca. 2 -3 Wochen;
vorläufiger Personalausweis: sofort möglich

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