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Bauleitplanung: Außenbereichssatzung
Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser
§ 35 Abs. 6 BauGB
 Ihre Ansprechpartner
 
 - Telefon: 08381 895-32
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: roland.schlechta@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 12
- Etage: 1.OG
Leiter des Bauamtes
 
 
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