Kommunalwahlen am Sonntag, den 8. März 2026
Am 08.03.2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In Scheidegg dürfen rund 3.700 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gehen. Bei uns werden gewählt:
- Bürgermeister
- Marktgemeinderat
- Landrat oder Landrätin
- Kreistag
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Scheidegg wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder hier Ihren Lebensmittelpunkt haben,
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 (42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Scheidegg haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Scheidegg eingetragen.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung sollte an alle Stimmberechtigten in unserer Gemeinde bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Wahlamt melden unter Tel. 08381 895-25 oder per E-Mail: anita.wiedemann @markt-scheidegg.de.
Wahlbenachrichtigung verloren? Die Wahlbenachrichtigung wird kein zweites Mal ausgestellt. Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen.
Briefwahl
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 verschickt werden dürfen. Beantragen können Sie diese jedoch sofort nachdem Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Antrag im Internet:
Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist bis zum 01.03.2026 um 23:59 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post. - Formular auf der Wahlbenachrichtigung:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post. - QR-Code:
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code eingedruckt, mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post. - per E-Mail:
Sie schreiben eine E-Mail an: anita.wiedemann @markt-scheidegg.de. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post. - persönlich vor Ort:
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können die Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich vor Ort wählen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr im Rathaus Scheidegg beantragt werden. Aufgrund der Postlaufzeiten empfehlen wir, schriftliche Anträge ab 02.03.2026 nur noch persönlich im Wahlamt zu stellen.
Falls Sie bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie letztmalig am Samstag, 07.03.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr im Wahlamt Ersatz-Briefwahlunterlagen erhalten. Am Sonntag, 08.03.2026 können nur noch Briefwahlunterlagen zwischen 14:00 und 15:00 Uhr im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden. Die Ausstellung erfolgt im Rathaus Scheidegg.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich! Alle Wahlbriefe müssen bis zum 8. März 2026, 18:00 Uhr im Rathaus Scheidegg eingegangen sein. Der Briefkästen am Rathaus werden um 18:00 Uhr nochmals geleert. Briefwahlunterlagen können nicht in den Wahllokalen abgegeben werden.
Wahlzeit und -ort
Wahlzeit ist am Sonntag, 08.03.2026 von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Wahllokal im Gemeindegebiet Scheidegg ist die Grundschule Scheidegg, Blasenbergstraße 29.
Wahllokal im Gemeindegebiet Scheffau ist die Turn- und Festhalle Scheffau, Scheffau 7.
Stimmzettel und Stimmenzahl Wahl des Bürgermeisters
Für die Wahl des Bürgermeisters haben Sie eine Stimme und dürfen daher nur eine Person ankreuzen.
Wahl des Marktgemeinderates
Der Marktgemeinderat Scheidegg hat 16 Sitze. Sie dürfen also 16 Stimmen vergeben. Sie können Personen von verschiedenen Parteien und Wählergruppen ankreuzen. Das ist das sogenannte Panaschieren. Außerdem können Sie einzelne Personen besonders unterstützen und ihnen nicht nur eine Stimme, sondern bis zu höchstens drei Stimmen geben. Das ist das sogenannte Kumulieren oder Häufeln. Eine Liste kann auch als Ganzes per Listenkreuz gewählt werden.
Wahl des Landrats
Für die Wahl des Landrats haben Sie eine Stimme und dürfen daher nur eine Person ankreuzen.
Wahl des Kreistags
Bei der Kreistagswahl dürfen Sie 60 Stimmen vergeben. Hier ist wie bei der Wahl des Marktgemeinderates das Panaschieren, Kumulieren oder auch ein Listenkreuz möglich.
Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse werden – sobald sie aus den einzelnen Stimmbezirken eintreffen – am Wahlabend ab 18:00 Uhr im Erdgeschoss der Grundschule Scheidegg bekannt gegeben. Der Wahlleiter wird dort noch am Wahlabend das vorläufige Ergebnis für die Wahl des Bürgermeisters und des Marktgemeinderates bekannt geben. Die vorläufigen Wahlergebnisse werden dann auch auf der Homepage des Marktes Scheidegg eingestellt.
Text: Anita Wiedemann, Wahlamt Markt Scheidegg, Tel. 08381 895-25