Auf dieser Seite werden nach der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Satzungen und Verordnungen des Marktes Scheidegg sowie alle anderen offiziellen und rechtsverbindlichen Informationen bekannt gemacht (vgl. § 35 der Gescho-MGR).
Die Bekanntmachung der Satzungen oder Verordnungen erfolgt durch Niederlegung in der Verwaltung und Bekanntmachung der Niederlegung auf dieser Internetseite des Marktes Scheidegg (§ 35 Abs. 1 Gescho-MGR, § 1 Abs. 3 Satz 1 Ziffer. 1 Bayerische Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV)).
Die Niederlegung muss vor ihrer Bekanntgabe erfolgt sein und soll über einen Zeitraum von 14 Tagen bekannt gegeben werden (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BayKommV).