Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Aufenthaltserlaubnis (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG)

Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei ein Aufenthaltsrecht besteht. Die Aufenthaltstitel werden erteilt als Visum, Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Sonstiges

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Ausländer- und Personenstandswesen
Aufenthaltserlaubnisse A-Ke
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)
Telefon 08382 / 270-412
FAX 08382 / 270-253
E-Mail: thomas.gapp@landkreis-lindau.de
Homepage: Landratsamt Lindau