Aufgaben von A-Z

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Baurecht: Bauvoranfrage, Vorbescheid

Mit einem Vorbescheidsantrag kann der Bauherr vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens einzelne Fragen seines Bauvorhabens rechtsverbindlich entscheiden lassen; dabei geht es meist um grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit dieses Vorhabens.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Sonstiges

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Bauamt
Bregenzer Str. 35
88131 Lindau
Telefon: 08382/270-310
Telefax: 08382/270-404
E-Mail: julia.bentz@landkreis-lindau.de
Homepage:Landratsamt Lindau

 

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