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Fischereirecht; Besatzmaßnahmen

Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden. Besatzmaßnahmen müssen in erster Linie dazu bestimmt und geeignet sein, die fehlende oder beeinträchtigte Reproduktion bzw. eine Störung des biologischen Geleichgewichts auszugleichen. Ziel jeder Besatzmaßnahme ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten, artenreichen gesunden und möglichst naturnahen Fischbestandes.
Die Kreisverwaltungsbehörde kann Besatzmaßnahmen anordnen oder untersagen, sofern dies aus Gründen des Hegeziels erforderlich ist. Grundlage einer derartigen Anordnung ist regelmäßig das Gutachten der Fischereifachberatung des Bezirks.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Sonstiges

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Sicherheitsrecht, Gewerberecht, Katastrophenschutz
Fischereirecht
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)
Telefon 08382 / 270-241
FAX 08382 270-253
E-Mail: alexander.gehrlich@landkreis-lindau.de

Homepage:Landratsamt Lindau

 

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