Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Fischereischein

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen. Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit. Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Sonstiges

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Sicherheitsrecht, Gewerberecht, Katastrophenschutz
Fischereirecht
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)
Telefon 08382 / 270-241
FAX 08382 270-253
E-Mail: alexander.gehrlich@landkreis-lindau.de

Homepage:Landratsamt Lindau

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