Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Schwerbehindertenausweis

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie erhalten, wenn Ihr Grad der Behinderung 50 beträgt. Zuständig für die Ausstellung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag Behinderungen und den Grad der Behinderung fest, wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Können Sie wegen der Entfernung oder der schlechten Verkehrsanbindung den Ausweis nicht selbst abholen, kann Ihnen der Ausweis durch die Ausweis- und Passbehörde Ihrer Gemeinde ausgehändigt werden.

Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen ; alternativ können Sie die Antragsformulare auf die Festplatte Ihres PC laden, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.

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