Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Sozialversicherung; Auskunft und Beratung

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die Bevölkerung in allgemeiner Form und den Einzelnen individuell über Rechte und Pflichten in der Rentenversicherung aufzuklären.

Zur allgemeinen Information in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung geben die Rentenversicherungsträger Merkblätter und Informationsbroschüren heraus.

Darüber hinaus erhält jeder Bürger umfassende individuelle Beratung bei
- den Rentenversicherungsträgern,
- ihren Geschäfts- oder Auskunfts- und Beratungsstellen sowie
- ihren Versichertenältesten,
- aber auch beim zuständigen Versicherungsamt bei der Kreisverwaltung (Landratsamt) oder bei der Stadtverwaltung
- oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung.

Ihre Ansprechpartner
Leitung Ordnungsamt und Verkehrsüberwachung
leitende Funktionen
stellvertretende Funktionen